Datenschutzhinweis gemäß Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG):

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Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung geben wir keine persönlichen Daten weiter, es sei denn, dass wir rechtlich dazu verpflichtet sind. Wir weisen jedoch darauf hin, dass es bei der Übermittlung von Daten im Internet immer dazu kommen kann, dass Dritte Ihre Daten zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.

Sofern Sie es von uns verlangen, gewähren wir Ihnen Einblick in die über Sie gespeicherten Daten, beziehungsweise löschen diese. Wenn Sie Daten berichtigen, löschen oder einsehen wollen, genügt hierfür ein Schreiben an die im Impressum angegebene Adresse.

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

AGB der Firma FreeWinProducts e.K. – Inhaber Wolfgang Becker, Dieringhauser Straße 119, 51645 Gummersbach, im Folgenden FWP abgekürzt:

Der Vertrieb der FreeWin-Produkte ist ausschließlich für den gewerblichen Bedarf bestimmt. Die Firma FreeWinProducts e.K., Wolfgang Becker (FWP) beliefert ausschließlich gewerbliche Kunden. Alle hier angegebenen Preise verstehen sich somit exklusive Mehrwertsteuer. Erfolgt die Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, wird zusätzlich die jeweils gültige Umsatzsteuer berechnet. Angebote und Irrtümer bleiben vorbehalten. Es gelten ausnahmslos die nachfolgenden AGB der FWP:

  1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
    1. Die Lieferung, Leistung und Angebote von FWP im Zusammenhang mit dem Vertrieb von FreeWin-Produkten erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen.
    2. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine AGB wird widersprochen.
  2. Angebote, Vertragsschluss
    1. Die Angebote von FWP sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen von FWP bedürfen zur Rechtswirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch FWP.
    2. Ein auf die Lieferung von FWP gerichteter Auftrag kommt nicht zustande bzw. wird ungültig, wenn der nachgeschaltete Dienstanbieter (z.B. Druckerei bzw. Kartenhersteller) insoweit nicht leistungsbereit bzw. nicht leistungsfähig ist und FWP dies dem Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages mitteilt.
  3. Leistungszeit
    1. Bei von FWP angegebenen Lieferzeiten handelt es sich um Ca.-Fristen.
    2. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die FWP die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, nach Absendung durch FWP eingetretene Verzögerung bei der Beförderung der Ware zum Auftraggeber, fehlende Leistungsbereitschaft bzw. fehlende Leistungsfähigkeit der nachgeschalteten Dienstanbieter –, hat FWP auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen die Verzögerung nicht zu vertreten. Eine solche Verzögerung berechtigt FWP, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, sofern FWP die Behinderung und deren voraussichtliche Dauer dem Auftraggeber unverzüglich angezeigt hat. Dem Auftraggeber steht dasselbe Recht unter denselben Voraussetzungen zu.
  4. Gefahrenübergang, Abnahme
    1. Die Versendung der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. FWP ist berechtigt, Lieferungen auf Kosten des Auftraggebers versichern zu lassen.
    2. Der Auftraggeber hat die Anlieferung der Ware auf dem Lieferschein durch Unterschrift zu bestätigen. Er ist verpflichtet, Verpackung und Ware ohne schuldhaftes Zögern nach Erhalt zu kontrollieren. Stellt er Beschädigungen fest, kann er die Annahme verweigern. Nimmt er eine beschädigte Sendung an, hat er die Art und den Umfang der Beschädigung bzw. den vollständigen oder teilweisen Verlust der Ware durch den Anlieferer schriftlich bestätigen zu lassen und FWP hiervon unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Geschieht dies nicht, kann sich der Auftraggeber gegenüber FWP nicht darauf berufen, die Lieferung sei unvollständig bzw. die Ware sei in Folge einer beim Transport erfolgten Beschädigung mangelhaft gewesen.
  5. Annullierungskosten
    Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann FWP, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 20% des Netto-Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
  6. Gewährleistung, Haftungsbeschränkung
    1. Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Mängel bzw. eine Falschlieferung FWP unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher nicht offensichtlicher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nachgeholt werden. Geschieht dies nicht, gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
    2. FWP kann berechtigten Mängelrügen durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung abhelfen. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie wenigstens zweimal fehl oder wird sie von FWP verweigert, ist der Auftraggeber berechtigt, Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
    3. Sonstige Ansprüche des Auftraggebers wegen mangelhafter Ware und Leistungen sind ausgeschlossen. Ansprüche des Auftraggebers wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleiben unberührt.
    4. FWP haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit.
  7. Eigentumsvorbehalt
    Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Erfüllung etwaiger sonstiger Forderungen, die FWP gegen den Auftraggeber zustehen, Eigentum von FWP.
  8. Zahlung, Verzug des Auftraggebers
    1. „Versandt per Nachnahme“ bedeutet Bar-Nachnahme.
    2. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist FWP berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt FWP vorbehalten.
    3. Soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, hat der Auftraggeber den Kaufpreis für die von ihm bestellten Waren vor Lieferung zu bezahlen. Der Kaufpreis wird fällig, sobald dem Auftraggeber eine Zahlungsaufforderung von FWP zugeht. FWP ist berechtigt, die vom Auftraggeber bestellten Waren bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung zurückzubehalten.
  9. Eigentum, Rechtsverletzungen
    1. Die vom Auftraggeber zur Herstellung von Werbemitteln zur Verfügung gestellten Sachen, insbesondere Filme, Klischees, Lithographien, Druckplatten etc., sind von FWP nur dann an den Auftraggeber zurückzugeben, wenn dieser die Rückgabe innerhalb einer Frist von einem Monat von FWP schriftlich verlangt; die Frist beginnt mit der Auslieferung der Ware an den Auftraggeber.
    2. Hinsichtlich der Veränderung oder Beschädigung der vorgenannten Sachen aus produktionstechnischen Gründen steht dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch gegen FWP nicht zu.
    3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die durch Weitergestaltung von Werbemitteln berührten Rechte Dritter abzugelten. Er stellt FWP von allen Ansprüchen frei, die Dritte auf Grund der auch nur angeblichen Verletzungen von Urheberrechten, sonstigen immateriellen Rechten oder wettbewerbsrechtlichen Vorschriften gegen FWP erheben. Der Auftraggeber versichert bei Übergabe der Druckvorlagen gegenüber FWP, dass ausschließlich er zur Verwendung dieser berechtigt ist.
    4. FWP behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen sowie Entwürfe und fertige Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die vom Kunden mit Werbeaufdruck bestellte FWP-FreeWinCARD und weitere FreeWin-Produkte in einer Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen bzw. diese in der Presse oder Werbeschriften von FWP zu veröffentlichen, sofern der Auftraggeber einer Nennung als Referenzkunde bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Zwischenhändler, so hat dieser seinen Endkunden unter Hinweis auf die vorstehenden Bestimmungen darauf hinzuweisen, dass die mit dem Werbeaufdruck des Endkunden versehenen Entwürfe und fertigen Objekte ggf. zu den oben genannten Zwecken verwendet werden können, insofern der Endkunde selbst bzw. der Zwischenhändler eine Nennung als Referenzkunde beauftragt hat und bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
  10. Vertragsgegenstand
    FWP veräußert ausschließlich Werbemittel gegenständlicher Art. FWP veräußert hierbei ausdrücklich keine Rechte. Auch vermittelt FWP keinerlei Rechte.
  11. Haftung für Verwendung der FreeWin-Produkte
    FWP haftet nicht für eine illegale Verwendung seiner Produkte. Insbesondere ist der Kunde allein dafür verantwortlich, auf welche Art und Weise er die FreeWin-Produkte in den Verkehr bringt. Der Kunde wird hierbei insbesondere auf das Wettbewerbsrecht, den Glücksspielstaatsvertrag und das Jugendschutzrecht aufmerksam gemacht.
  12. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Teilnichtigkeit
    1. Für die Geschäftsbedingung und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    2. Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Gummersbach/Deutschland als vereinbart.
    3. Die Parteien werden ihre Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweiligen anderen Partei an Dritte abtreten. Insoweit gilt § 399 2. Halbsatz BGB als vereinbart. § 354 a HGB bleibt hiervon jedoch unberührt.
    4. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der FWP anerkannt worden sind.
    5. Sollte eine Bestimmung der vorgenannten Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Stand: Mai 2011

Die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV):

FreeWinProducts e.K. ist ein Einzelunternehmen mit Sitz in 51645 Gummersbach. Inhaber ist Wolfgang Becker, Dipl. Betriebswirt.

Wesentliches Merkmal der hier angebotenen Dienstleistung ist die Beratung und der Handel mit Werbeträgern (2 I Nr. 10 DL-InfoV).

Firmierung

Die FreeWinProducts e.K. (eingetragener Kaufmann) firmiert als Einzelunternehmen.

Das Unternehmen ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln mit der HRA-Nummer 28434.

Finanzamt

Die Steuernummer beim Finanzamt Gummersbach lautet: 212/5011/1501

Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes – Umsatzsteuernummer: DE269972485

Haftung

Haftung ist nur so weit ausgeschlossen, als diese nicht auf vorsätzlichem Handeln oder grober Fahrlässigkeit beruht.

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Copyright

Copyright 2011 FreeWinProducts e.K., Inhaber Wolfgang Becker.